Nach dem Ausgeführten ist in Bezug auf die qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln insgesamt von einem mittelschweren bis schweren Tatverschulden und in Relation zum Strafrahmen von bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe von einer angemessenen Einzelstrafe von 3 Jahren Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln insoweit in einem Zusammenhang zur Sachbeschädigung steht, als diese am Ende der Fluchtfahrt stand. Aufgrund dessen wiegt der Gesamtschuldbeitrag diesbezüglich weniger schwer.