deshalb weitaus geringer, da die Polizeipatrouille Blaulicht und Martinshorn angeschaltet hatte. Der Beschuldigte fuhr jedoch teilweise mit deutlichem Abstand vor der Patrouille, womit bei weiteren Verkehrsteilnehmern häufig noch keine besondere Aufmerksamkeit durch Martinshorn und Blaulicht erzeugt werden konnte.