Er wusste zudem, dass er den Führerausweis erst seit vier Monaten hatte und damit noch nicht über viel Fahrerfahrung verfügt hat (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 ff.). Insgesamt liegen nebst der Geschwindigkeitsüberschreitung gleich mehrere Umstände vor, die das abstrakte Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern qualifiziert erhöht haben, weshalb die Gefährdung des geschützten Rechtsguts und das damit einhergehende Verschulden mittelschwer bis schwer wiegen.