Neben den Geschwindigkeitsüberschreitungen hat der Beschuldigte zahlreiche untersagte Fahrmanöver durchgeführt, bei denen es leicht zu Unfällen bzw. Kollisionen mit weiteren Verkehrsteilnehmern hätte kommen können. Er hat fünf auf «rot» stehende Ampeln überfahren, wobei insbesondere solche, an Vier-Wege-Kreuzungen erhöhte Gefahren geborgen haben. Daneben hat er auch zwei gelb blinkende Ampeln nicht beachtet und hat sein Tempo dabei nicht angemessen reduziert, diese mündeten jeweils auf Vier-Wege-Kreuzungen. Sodann hat er fünf Überholmanöver von weiteren Fahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit durchgeführt, wobei er zwei Mal rechts überholt hat.