So hätte er zumindest langsamer fahren und sich vergewissern können, ob das Fahrzeug der Polizeipatrouille stillsteht oder nicht und sodann abwägen können, ob er daran gefahrenlos vorbeifahren kann. Je leichter es für ihn gewesen wäre, das fremde Eigentum zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen (BGE 127 IV 101 E. 2a; BGE 117 IV 112 E. 1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).