Der aktuelle Strafregisterauszug des Beschuldigten weist zwei Einträge auf. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel- Stadt vom 17. Mai 2018 wegen Raufhandels zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 700.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Juni 2021 wegen unzulässigen Ausführens von Lernfahrten i.S. des Strassenverkehrsgesetzes (Art. 95 Abs. 1 lit. d SVG) zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 60.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.