Der Beschuldigte beantragt für die qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und für das Fahren in fahrunfähigem Zustand eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 50.00, Probezeit jeweils 3 Jahre. Vom Widerruf des gewährten bedingten Strafvollzugs für die Geldstrafe gemäss dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Juni 2021 sei abzusehen (Berufungserklärung S. 2, Plädoyer Berufungsverhandlung S. 9 f.). - 12 -