Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 4 Jahre, was sie mit der Schwere des Verschuldens begründet. Weiter sei – zusammen mit der Widerrufsstrafe von 10 Tagessätzen Geldstrafe gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Juni 2021 – eine unbedingte Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen auszusprechen, wobei die Höhe des Tagessatzes in das Ermessen des Gerichts gestellt werde (Berufungserklärung S. 1, Berufungsbegründung S. 1 ff.).