4.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten, mit einem zu vollziehenden Anteil von 6 Monaten und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 21 Monaten, Probezeit 3 Jahre, sowie einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00, d.h. Fr. 14'400.00, Probezeit 3 Jahre, verurteilt. Auf einen Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Juni 2021 für die Geldstrafe von 10 Tagessätzen gewährten bedingten Strafvollzugs hat sie verzichtet. Stattdessen hat sie den Beschuldigten verwarnt und die Probezeit von 2 Jahren um 1 Jahr verlängert.