damit erkennen können, dass sich das Polizeifahrzeug in einer Rückwärtsbewegung befunden hat. Es liegt auch kein unerwartetes Verhalten der Polizeibeamten vor. Auf den vorliegenden Videoaufnahmen ist die eigentliche Kollision zwar nicht zu sehen, da die «Dashcam» an der Vorderseite des Patrouillenfahrzeugs angebracht war. Jedoch ist den Aufnahmen zu entnehmen, dass der fahrende Polizeibeamte kontinuierlich und langsam rückwärtsgefahren ist und nicht etwa plötzlich stark beschleunigt hätte. Vielmehr ist es der Beschuldigte gewesen, der sich – wie bereits auf der gesamten Fluchtfahrt zuvor – irrational und unberechenbar verhalten hat.