den Kreisverkehr gefolgt, sondern hat sich quer vor dem Kreisverkehr positioniert, um ihm die Ausfahrt zu versperren. Dies hat der Beschuldigte bemerkt und hat gemäss seinen Aussagen hinten durchfahren wollen. Dabei hat er aber ohne Weiteres damit rechnen müssen, dass die Polizeipatrouille ihn nicht einfach herausfahren lassen werde, nachdem sie ihn bereits seit über 10 Minuten hartnäckig verfolgt hatte. Seine diesbezügliche Aussage, er habe angenommen, die Polizei werde ihn rausfahren lassen (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7), ist gestützt auf die vorhergehenden Ereignisse damit nicht glaubhaft. Zudem hat der Beschuldigte vor und während der Kollision nach vorne geblickt und hätte