Diese hat zunächst auch funktioniert. Der Beschuldigte, der die mit der Leuchtmatrix einhergehende Aufforderung, der Polizei zu folgen, wahrgenommen hat, ist der Polizeipatrouille bis zum Ausfahrtsstreifen Raststätte Würenlos nachgefahren, bevor er sich dazu entschieden hat, zu flüchten. Er hat im Bewusstsein gehandelt, mindestens möglicherweise mit einer Amtshandlung konfrontiert zu sein. Er hat auch in Kauf genommen, diese zu hindern, war dies doch der Grund für seine – erst nach der -7- polizeilichen Aufforderung, der Polizeipatrouille zu folgen – angesetzte Fluchtfahrt.