286 StGB ein vorsätzliches Handeln, wobei Eventualvorsatz genügt. Dem Täter muss bewusst sein, dass es sich bei seinem Gegenüber möglicherweise um einen Amtsträger handelt (Urteil des Bundesgerichts 6B_1305/2023 vom 17. März 2025 E. 6.3.2 mit Hinweisen). 2.3. In tatsächlicher Hinsicht ging die Vorinstanz von folgendem erstellten Sachverhalt aus, der vom Beschuldigten im Berufungsverfahren unbestritten geblieben ist: Der Beschuldigte hat am frühen Morgen des 20. August 2022 vom Ausgang in Zürich an seinen Wohnort nach Q._____ fahren wollen. Er war dabei mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.31 Gewichts- -6-