3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 5. Juni 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 4 Jahren und – unter Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft vom 29. Juni 2021 für die Geldstrafe von 10 Tagessätzen gewährten bedingten Strafvollzugs – einer (unbedingten) Geldstrafe von 70 Tagessätzen als Gesamtgeldstrafe zu verurteilen.