6.3. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Dr. Yves Waldmann, Advokat, Basel, wird eine Entschädigung von Fr. 7'726.00 (inkl. 7.7 % MwSt. von Fr. 307.90 und 8.1 % MwSt. von Fr. 256.20) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen (Kosten gemäss Ziff. 6.1. lit. c) und die Gerichtskasse Baden wird angewiesen, die Auszahlung vorzunehmen. Die Entschädigung wird einstweilen auf der Gerichtskasse Baden vorgemerkt. Der Betrag von Fr. 7'726.00 wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen (Art. 135 Abs. 4 i.V.m. Art. 426 Abs. 1 StPO).