6. 6.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 4'000.00 b) der Anklagegebühr Fr. 2'000.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung Fr. 7'726.00 d) den Polizeikosten des Kt. ZH Fr. 1'385.00 e) den Kosten des Instituts B._____ Fr. 1'006.95 f) den Kosten für die Entnahme der Blutprobe Fr. 240.00 im Spital C._____ g) den Polizeikosten des Kt.