2. Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 bestätigte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau den Schuldspruch sowie die Sanktion. Sie sprach den Beschuldigten der Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und bestrafte ihn mit einer Busse von Fr. 600.00. Die dagegen erhobene Berufung wies das Obergericht des Kantons Aargau mit Urteil SST.2022.39 vom 2. Mai 2022 ab, wobei es den Beschuldigten wegen Verletzung der Verkehrsregeln mit einer Busse von Fr. 600.00 bestrafte.