Sie erachtete es als erwiesen, dass dieser am 11. Februar 2021, um ca. 20:45 Uhr auf der Bernstrasse West in Suhr als Lenker eines Lieferwagens mit einer Geschwindigkeit von 77 km/h gefahren sei. Nach Abzug der Sicherheitsmarge von 5 km/h habe er die dort signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 22 km/h überschritten. Der Beschuldigte erhob Einsprache gegen den Strafbefehl.