risikovermindernder Art und Weise zu verändern (Therapiebericht vom 11. August 2025, S. 11). Er hat sich seit den letzten Vorfällen im September 2022 und somit seit nunmehr knapp drei Jahren denn auch wohlverhalten (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10). Aus dem Therapiebericht geht aber auch hervor, dass der Beschuldigte bezüglich Risikobewusstsein den grössten Rückstand in der Therapie aufweise und der Beschuldigte selbst sein Rückfallrisiko nur schwer einschätzen könne (Therapiebericht vom 11. August 2025, S. 12). Unter diesen Umständen kann dem Beschuldigten der bedingte Strafvollzug bei einer Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände zwar gewährt werden.