Handlungen, der jeweiligen Dauer der Misshandlung sowie dem Alter der involvierten Kinder und der bei Annahme einer natürlichen Handlungseinheit betroffenen Anzahl Bild- und Videodateien von einem jeweils nicht mehr leichten bis mittelschweren Verschulden und damit einhergehend von Einzelstrafen von 8 Monaten bis 12 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist sodann zu beachten, dass diese heruntergeladenen, konsumierten und gespeicherten Dateien zwar in einem gewissen sachlichen Zusammenhang zu den in natürlicher Handlungseinheit begangenen Pornografiehandlungen stehen, für welche die Einsatzstrafe festgelegt worden ist, dass auf den Dateien