Insbesondere vermochte die von C._____ diagnostizierte Pädophilie vom nicht ausschliesslichen Typ, welche sich vermutlich bereits in der Pubertät des Beschuldigten entwickelt habe, weder seine Einsichtsfähigkeit noch Steuerungsfähigkeit zu beeinträchtigen, ist der Beschuldigte doch auch in der Lage gewesen, diese pädosexuelle Neigung über mehrere Jahre zu unterdrücken (Therapiebericht vom 11. August 2025, S. 7 f.).