Was die Beweggründe des Beschuldigten betrifft, so wird im Therapiebericht von C._____ davon ausgegangen, dass der Beschuldigte mit der Vorstellung, sich «Jugend» einverleiben zu können und um die Ängste vor dem Tod und das damit verbundene Unlustgefühl abzuwenden, konsumiert habe (Therapiebericht vom 11. August 2025, S. 7). In erster Linie dürfte er in subjektiver Hinsicht aber aus egoistischen Motiven, nämlich zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse – wie er es anlässlich der Berufungsverhandlung selbst ausgeführt hat (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8) – gehandelt haben.