_ vom 11. August 2025, S. 4). Deshalb ist aus Präventionsgründen auch dort eine Freiheitsstrafe auszusprechen, wo für einzelne Pornografiehandlungen aufgrund der Schwere des Verschuldens noch eine Geldstrafe infrage käme (höchstens 360 Tagessätze Geldstrafe bis 31. Dezember 2017, höchstens 180 Tagessätze Geldstrafe ab 1. Januar 2018). Das wird vom Beschuldigten, der eine -5- Freiheitsstrafe von 10 Monaten beantragt hat, denn auch zu Recht nicht infrage gestellt. 2.4. 2.4.1. Die Einsatzstrafe ist ausgehend vom konkret schwersten Fall der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB festzulegen.