3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 17. Juni 2024 beantragte der Beschuldigte eine bedingte Freiheitsstrafe von 300 Tagen bzw. von 10 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren. Zudem sei auf die Anordnung eines DNA-Profils zu verzichten und ihm seien die erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu einem Drittel aufzuerlegen. 3.2. Am 16. August 2024 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 3.3. Mit vorgängiger Berufungsantwort vom 26. August 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung. 3.4. Die Berufungsverhandlung fand am 20. August 2025 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: