2. Das Bezirksgericht Aarau hat den Beschuldigten mit Urteil vom 14. Dezember 2023 – soweit im Berufungsverfahren noch strittig – u.a. zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten bei einem vollziehbaren Anteil von 12 Monaten und einem bedingt vollziehbaren Anteil von 18 Monaten bei einer Probezeit von 5 Jahren verurteilt. Zudem wurde die Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs und die Erstellung eines DNA-Profils angeordnet. Dem Beschuldigten wurden die erstinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich auferlegt.