1. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem Beschuldigten für die ungerechtfertigte Untersuchungs- und Sicherheitshaft eine Genugtuung von Fr. 47'391.30 zu bezahlen. 3. [in Rechtskraft erwachsen] Die Zivilklage der Privatklägerin B._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 4. 4.1. Die Kosten des obergerichtlichen Berufungsverfahrens, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 6'000.00 und den Auslagen von Fr. 1'126.00, insgesamt Fr. 7'126.00, werden der Privatklägerin B._____ zu ½ mit Fr. 3'563.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.