5. Der Beschuldigte beantragte innert mehrfach erstreckter Frist mit Eingabe vom 21. Oktober 2024, den Verdienstausfall nach pflichtgemässem Ermessen zu schätzen sowie zuzusprechen. 6. Der amtliche Verteidiger reichte innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 14. November 2024 seine Honorarnote ein. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: