3. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt verurteilte den Beschuldigten mit Urteil vom 16. August 2023 wegen mehrfacher Vergewaltigung sowie mehrfacher Tätlichkeiten u.a. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Es rechnete die in jenem Verfahren ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 324 Tagen sowie weitere 156 Tage der im vorliegenden Verfahren ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft an. Eine vom Beschuldigten dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 6B_1310/2023 vom 19. August 2024 ab. 4. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 10. Juni 2024 auf eine Stellungnahme.