2. Das Bundesgericht hiess eine vom Beschuldigten dagegen erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_34/2018 vom 13. Mai 2024 teilweise gut, hob das Urteil des Obergerichts vom 23. November 2017 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück.