Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Das Obergericht sprach den Beschuldigten mit Urteil SST.2017.195 vom 23. November 2017 von Schuld und Strafe frei. Dem Beschuldigten wurde eine Genugtuung von Fr. 69'795.00 für den zu Unrecht erlittenen Freiheitsentzug von 486 Tagen zugesprochen, soweit nicht eine Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft auf eine vom Appellationsgericht Basel-Stadt ausgesprochene Strafe stattfinde. Weiter verwies es die Zivilklage auf den Zivilweg.