14.4. Angesichts der Tatsache, dass gewisse Bedenken an die Legalprognose des Beschuldigten bestehen, erscheint es erforderlich, die Wirkungen der bedingten Geldstrafe durch eine Verbindungsbusse bzw. eine spürbare Sanktion zu erhöhen, um dem Beschuldigten die Ernsthaftigkeit der Strafe - 41 -