DELNON/RÜDY in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 4. Aufl. 2019, N. 5 zu Art. 180 StGB). 13.2.2. Der Beschuldigte hat gegenüber der Privatklägerin gedroht, sie umzubringen und ihr Gesicht "kaputt" zu machen. Diese Ankündigungen waren geeignet, das Sicherheitsgefühl seiner damaligen Ehefrau massiv zu beeinträchtigen. Die Privatklägerin verspürte auf dem Balkon und später in ihrer Wohnung grosse Angst und war sich nicht sicher, was der Beschuldigte genau vorhatte.