Obwohl die Privatklägerin dem Beschuldigten gemäss eigenen Angaben seit der Trennung "scheissegal" sei und es ihn nicht interessiere, was sie mit H._____ mache (vgl. auch act. 423 Ziff. 50), störte es ihn ganz offensichtlich, dass er die Privatklägerin mit anderen Männern zusammen sah. Auffallend ist dabei, dass er immer wieder angibt, all seine Handlungen würden primär dem Wohle seiner beiden Söhne dienen. So hätten die Kinder keine Freude an H._____ und sie würden keinen zweiten Vater wollen, weshalb er eigentlich selbst der Privatklägerin habe beim Zügeln helfen wollen (act. 431 Ziff. 14). Er wisse das, weil die Söhne ihn mehr lieben würden als die Privatklägerin (act.