10.3.3. H._____ wurde am 21. Juli 2020 als Opfer einvernommen. Er gab an, er habe mit RQ._____ Pause auf dem Balkon gemacht, als der Beschuldigte aus seinem Auto stieg und ihn aufgefordert habe, runterzukommen. Der Beschuldigte habe zu schimpfen begonnen und gesagt, dass er ihre Gesichter kaputt machen und sie alle umbringen werde. Danach sei die Privatklägerin gekommen und habe den Beschuldigten aufgefordert, zu gehen, woraufhin dieser etwa fünf Minuten an der Wohnungstüre geklingelt habe und später dann geflohen sei (act. 413 Ziff. 19). Ob der Beschuldigte ihn an diesem Tag nebst der Drohung auch noch beschimpft habe, könne er nicht mehr sagen (act. 413 Ziff. 25).