Nachdem die Einvernahme aufgrund eines medizinischen Notfalls seitens der Privatklägerin beendet werden musste, wurde diese am nächsten Tag (27. Mai 2020) fortgesetzt. Dabei wiederholte sie ihre Ausführungen zum Vorfall. Zusätzlich gab sie an, der Beschuldigte habe sie zwei Tage vor dem Vorfall angerufen und ihr gesagt, dass, falls sie RQ._____ und H._____ als Zügelhilfen holen würde, etwas passieren würde (act. 373 Ziff. 37). Auch sie selbst sei – wie immer – vom Beschuldigten mit "du Schlampe" oder "ich werde deine ganze Familie ficken" beschimpft worden.