Vorgehen: Am 26. Mai 2020 bezog die Privatklägerin A._____ in QW._____ eine neue Wohnung. Die Privatkläger AB._____, RQ._____ und AC._____ halfen ihr dabei. Gegen 11:15 Uhr erschien der Beschuldigte am neuen Wohnort der Privatklägerin A._____ und beschimpfte die auf dem Balkon anwesenden Privatkläger AB._____ und RQ._____ als "Arschlöcher" und "Hurensöhne". Die Privatklägerinnen A._____ und AC._____ hielten Nachschau und wurden vom Beschuldigten in gleicher Weise beschimpft