Indem der Beschuldigte die Privatklägerin am 14. Dezember 2019 wissentlich und willentlich als "Schlampe" beschimpfte, hat er sich der Beschimpfung im Sinne von Art. 177 StGB schuldig gemacht. 10. 10.1. Schliesslich wirft die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten dem Beschuldigten mit Anklageziffer 7 gestützt auf folgenden Sachverhalt mehrfache Beschimpfung im Sinne von Art. 177 StGB sowie mehrfache Drohung im Sinne von Art. 180 Abs. 1 und 2 StGB vor: "Ort: QW._____, Zeitraum: Dienstag, 26. Mai 2020, ca. 11:15 Uhr