8.4.3. An der delegierten Einvernahme vom 6. Juli 2020 gab die Privatklägerin an, dass der Beschuldigte am 3. Dezember 2019 von ihr verlangt habe, nach draussen vor ihr Haus zu kommen und über ihre Zukunft und ihre Kinder zu sprechen. Der Beschuldigte habe sie in diesem Gespräch am 3. Dezember 2019 – wie immer, wenn er aufgeregt und nervös gewesen sei – als "verdammte Schlampe" und "Nutte" beschimpft (act. 286 Ziff. 20). Sie habe sich nach diesen Worten sehr schlecht gefühlt (act. 286 Ziff. 21). Nachdem sie seine Frage, ob sie sich wieder versöhnen und gemeinsam eine Lösung finden könnten, verneint habe, habe der Beschuldigte sie mit seiner rechten Hand kurz am Hals gepackt (act.