8.4.2. Der Beschuldigte bestritt im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 17. Juli 2020, am 3. Dezember 2019 bei der Privatklägerin gewesen zu sein. Er habe der Privatklägerin vom 2. November 2019 bis am 2. Dezember 2019 einen Monat Zeit gegeben, um ihm mitzuteilen, ob sie zu ihm zurückkommen wolle oder nicht. Am 9. Dezember 2019 habe die Privatklägerin ihm dann mitgeteilt, dass das Ganze zwischen ihnen "fertig" sei. Er verstehe nicht, warum sie mit ihm spiele (act. 297 Ziff. 14). Auch an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung bestritt der Beschuldigte, die Privatklägerin am 3. Dezember 2019 gesehen zu haben.