Am 3. Dienstag 2019 erschien der Beschuldigte am Wohnort der Privatklägerin, um diese zur Rückkehr zu ihm zu bewegen. Vor der Wohnung der Privatklägerin kam es vorerst zu einem verbalen Disput zwischen den Parteien. Nachdem die Privatklägerin dem Beschuldigten eröffnete, dass sie nicht zu ihm zurückkehren werde, wurde der Beschuldigte ausfällig und beschimpfte die Privatklägerin wiederholt als "verdammte Schlampe" und "Nutte". Der Beschuldigte geriet immer mehr in Rage und packte die Privatklägerin mit einer Hand am Hals und hat zugedrückt.