Ob dem aber auch in den Monaten November und Dezember 2019 so war, ist nicht erstellt. Gesamthaft liegen damit keine rechtsgenüglichen Hinweise vor, welche belegen könnten, dass der Beschuldigte sie – wie angeklagt – vom 13. November 2019 bis 31. Dezember 2019 mit den Worten "ich bringe dich um", "ich werde dich schlagen" sowie "halte dich von meiner Frau fern, sonst bringe ich dich um - 24 -