7.6.2. G._____ machte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 13. Februar 2020 geltend, dass der Beschuldigte sie immer wieder angerufen und sie unter anderem mit den Worten "ich werde dich umbringen, wenn du dich nicht von meiner Frau fernhältst" gedroht habe. Wieso er das gemacht habe, wisse sie auch nicht. Die schlimmsten Nachrichten habe er ihr über WhatsApp gesendet, diese aber jeweils sofort wieder gelöscht (act.