Indem der Beschuldigte G._____ am 30. Dezember 2019 mittels Kurznachrichten wissentlich und willentlich mit den Worten "Affe", "Teufel" und "fick deine Mutter" beschimpfte, hat er sich der Beschimpfung im Sinne von Art. 177 StGB strafbar gemacht. 7.6. 7.6.1. Mit Blick auf die Äusserungen "ich bringen dich um", "ich werde dich schlagen" sowie "halte dich von meiner Frau fern, sonst bringe ich dich um oder schlage dich" hat der Beschuldigte durchwegs bestritten, diese gegenüber G._____ getätigt zu haben (act. 250 Ziff. 7, act. 251 Ziff. 9).