7.5. 7.5.1. In Bezug auf den Vorwurf der Beschimpfung gab G._____ während der polizeilichen Einvernahme vom 13. Februar 2020 an, dass der Beschuldigte sie mit den Worten "Teufel", "Affe", "ich ficke deine Mutter" sowie "ich ficke deine Familie" betitelt habe (act. 244 Ziff. 11). Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 2. November 2020 führte G._____ zusätzlich aus, dass der Beschuldigte sie als "Schlampe" bezeichnet habe. An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte sie, dass der Beschuldigte sie mit den Worten "Affe" und "Teufel" betitelt habe, wobei sie dies mit ihren eingereichten SMS-Nachrichten entsprechend habe belegen können (act. 770).