Der Beschuldigte sagte zu ihm, er (der Beschuldigte) werde seine (des Privatklägers) Schwester, die Mutter seiner Ehefrau und seine ganze Familie "ficken". Daraufhin kam es zu einem kurzen Gerangel und der Privatkläger stieg in sein Fahrzeug und wollte wegfahren. Der Beschuldigte hinderte ihn daran und beschimpfte ihn erneut mit den Worten "Ich ficke deine Familie"." 6.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten hierfür der mehrfachen Beschimpfung schuldig gesprochen, ihn jedoch gestützt auf Art. 177 Abs. 3 StGB zufolge Retorsion vollständig von einer Strafe befreit.