(erneut) klarmachen wollen, dass er sich seiner damaligen Ehefrau nicht mehr nähern sollte, andernfalls er mit negativen Folgen zu rechnen hat. Gesamthaft erachtet es das Obergericht somit als erstellt, dass der Beschuldigte gegenüber AB._____ "er werde ihm sein Gesicht kaputt machen und ihn und seine Familie umbringen, wenn er zu nahe bei seiner Ehefrau sitzen würde" gesagt hat. 5.5. In rechtlicher Hinsicht kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 3.1.2; Art. 82 Abs. 4 StPO).