_] meine Frau nicht in Ruhe lässt, ich weiss nicht was dann passiert" gemacht habe (act. 91 Ziff. 13). AB._____ selbst hat auf die Frage, wie der Beschuldigte ihn konkret bedroht habe, während der polizeilichen Einvernahme vom 4. Februar 2019 sowie der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 2. November 2020 geltend gemacht, dass der Beschuldigte ihm gegenüber gesagt habe, dass er ihn und seine Familie töten und sein Gesicht kaputt machen werde und er dadurch in Angst und Schrecken versetzt worden sei (act. 82 Ziff. 19, act. 83 f. Ziff. 28, 32, act. 103.3 Ziff. 13, 18). In Anbetracht des Umstandes, dass der Beschuldigte AB.