Der Beschuldigte hat nicht nur eingestanden, AB._____ während der Unterhaltung an der Tankstelle beschimpft zu haben, sondern hat an der delegierten Einvernahme vom 6. Februar 2019 ebenfalls zu Protokoll gegeben, dass er gegenüber AB._____ auch Ausführungen wie "[...] wenn er [AB._____] meine Frau nicht in Ruhe lässt, ich weiss nicht was dann passiert" gemacht habe (act.