5.4.3. AB._____ gab anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 4. Februar 2019 zu Protokoll, dass der Beschuldigte ihn angeschrien und ihn gefragt habe, ob er mit ihm reden könne. Er habe ihn gefragt, was er mit seiner Frau gemacht habe. Auch habe er gesagt, dass er sein Gesicht kaputt machen und ihn schlagen werde. Am Ende der Konversation habe er ihm dann gedroht; er werde ihn umbringen, wenn er sich seiner (damaligen) Ehefrau nochmals nähern würde. Während der Konversation sei der Beschuldigte zudem immer sehr nah an ihn herangetreten, weil er ihn habe provozieren wollen, wobei er seine eine Hand immer in der Jackentasche gehabt habe.