5.4.2. Der Beschuldigte hat sein Fahrzeug am 1. Februar 2019 in der Nähe der Tankstelle J._____ in QW._____ geparkt (act. 72–77). Dies, um AB._____ abzufangen und ein Gespräch mit ihm zu suchen (act. 91 Ziff. 13). Er gab im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 6. Februar 2019 an, AB._____ vorgeworfen zu haben, dass er den ganzen Dezember mit seiner Frau telefoniert habe und in den Arbeitspausen immer auf sie warten würde. Er sei der Schuldige und alles, was dem Beschuldigten widerfahren sei, könne auch ihm und seiner Familie passieren.